Der Einzelhandel hat sich verpflichtet, Plastiktüten nur noch gegen Gebühr abzugeben. Wir meinen: Ein großer Schritt für den Umweltschutz!
Für alle teilnehmenden Buchhandlungen stellt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Flyer bereit, die Kunden und Kundinnen informieren: http://bit.ly/plastiktuete
Die Selbstverpflichtung tritt im April 2016 in Kraft.
- Keine kostenlose Abgabe von Plastiktüten: Betroffen sind alle Kunststoffbeutel mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer – ausgenommen bleiben sehr leichte Kunststofftragetaschen, die u.a. aus Hygienegründen im Lebensmittelbereich eingesetzt werden
- Entgelt setzt der Händler selbst fest: Die Höhe des „angemessenen Entgelts“, das Kunden für die Plastiktüten bezahlen müssen, darf jeder Händler selbst festlegen. Aus kartellrechtlichen Gründen gibt es hier keine Vorgaben; eine Abstimmung der Händler untereinander verbietet sich
- Marktabdeckung muss erreicht werden: Zwei Jahre nach Inkrafttreten muss gewährleistet sein, dass mindestens 80% der in Umlauf gebrachten Plastiktüten kostenpflichtig abgegeben werden
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Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019 sind Unternehmen, die Serviceverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich an einem Dualen System zu beteiligen.
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