Neues Verpackungsgesetz ab 2019

Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019 sind Unternehmen, die Serviceverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich an einem Dualen System zu beteiligen.

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Letztvertreiber (z.B. Buchhändler) befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen und die beim privaten Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen. (Papiertragetaschen, Papierbeutel, Plastiktragetaschen). Die Entsorgungsgebühren ergeben sich hierbei aus dem Material und aus den Gewichten der Serviceverpackungen.
Die Beteiligung am Dualen System erfolgt mit dem Erwerb entsprechender Lizenzen und der Registrierung bei der ZSVR (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister).

Die frankfurter werkgemeinschaft e.V. ist bei der ZSVR mit der Nummer DE1111448351045 registriert.

Unser Service für Sie

Die frankfurter werkgemeinschaft e.V. entrichtet für Sie automatisch die für Sie fälligen Entgelte gemäß den Bestimmungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG).

Neue Regel beim Verpackungsgesetz ab 01.07.2022

Wenn Sie Serviceverpackungen in Verkehr bringen, bestehen auch für Sie Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Neu ist, dass sich Letztvertreiber von Serviceverpackungen, auch wenn sie diese ausschließlich vorbeteiligt erworben haben, im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen.

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Neues Verpackungs-
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Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019 sind Unternehmen, die Serviceverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich an einem Dualen System zu beteiligen.

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